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Gestaltungssatzung Scheunenviertel Altlandsberg
 
Die örtliche Satzung nach Baugesetzbuch in Verbindung mit der Brandenburger Bauordnung umfasst die gestalterischen Regelungen im dem Einzeldenkmal „Scheunenviertel Altlandsberg“. Sie ergänzt die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu den Aspekten der Gebäudegestaltung. Der Geltungsbereich umfasst den Bestand an historischen Scheunen als Einzeldenkmal und ist parallel zum Bebauungsplan 2006/2007 in Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde erarbeitet und rechtskräftig geworden.
 
Auftraggeber: Stadt Altlandsberg
   
rechtskräftig seit : 03/2007